Lösungsorientiertes Arbeiten
Arbeitsangebot für Familiengerichte für Sorgerechts- und Umgangsregelungsverfahren

Wann ist Lösungsorientiertes Arbeiten in meinen Augen sinnvoll?
Wenn es einen Konflikt gibt, der mehrere Personen betrifft und die bevorstehende Regelung das Leben aller Beteiligten maßgeblich beeinflussen wird.
Wie arbeite ich Lösungsorientiert?
Lösungsorientiertes Arbeiten umfasst Gespräche mit allen direkt beteiligten Menschen, wie dem Vater, der Mutter, den Kindern und den Großeltern sowie die Berücksichtigung von indirekt mit dem Personenkreis in Beziehung stehenden Menschen, z.B. ErzieherInnen und LehrerInnen.
Lösungsorientierte Gespräche sind durch eine wertschätzende und optimistische Haltung den betroffenen Personen gegenüber gekennzeichnet. Anstatt von vorgefertigten Annahmen auszugehen, wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, ihre individuellen Anliegen vorzutragen und diese mit in die Vereinbarung einfließen zu lassen.
Ich gehe davon aus, dass die gelebten Beziehungen der Kinder sowohl zum Vater als auch zur Mutter essentiell für die Entwicklung und das Aufwachsen dieser sind.
Die Zielsetzung des Lösungsorientierten Arbeitens ist die Erarbeitung eines einvernehmlichen Kompromisses, für die von dem Konflikt betroffenen Personen.
Ich verzichte darauf, ausführliche Gesprächsprotokolle anzufertigen bzw. Berichte zu verfassen. Die Arbeitsergebnisse werden, von den am Gerichtsverfahren Beteiligten, mündlich im Gericht zu Protokoll gegeben.
Konditionen
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Zusätzlich zu meiner Teilnahme an themenspezifischen Fortbildungen, Fachtagungen und Vortragsreihen sind die folgenden praktischen Erfahrungen speziell für die Arbeit in Familiengerichtsverfahren relevant:

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